Altersvorsorge

Heute noch jungen Menschen müssen damit rechnen, dass ihre spätere, staatliche Rente nicht einmal eine bescheidene Lebensführung möglich macht. Sie sollten Ihre Altersvorsorge also selbst in die Händen nehmen. Hierfür gibt es verschiedene Arten der Rentenversicherung, welche vom Staat teilweise auch gefördert werden. Zum Eintritt in das Rentenalter leistet eine Rentenversicherung eine monatliche Rentenzahlung, wodurch Sie Ihre gesetzliche Rentenzahlung aufstocken können. Selbstständige und Unternehmer müssen für Ihre Altersvorsorge noch mehr aufwenden, da Sie üblicherweise eine geringe oder keine gesetzliche Rente erhalten.

Riester-Rente

Die staatlich geförderte Riester-Rente stellt für viele eine attraktive Möglichkeit einer Rentenversicherung dar, denn Sie erhalten zu Ihrer Riester-Rente vom Staat eine jährliche Zuzahlung und können die eigenen Beiträge zur Riester-Rente noch steuerlich geltend machen. Der Zuschuss vom Staat liegt in der Regel um die 50% Ihres Nettoaufwandes. Das bedeutet für Sie am Ende bis zu 50% mehr Rente. Dabei können Sie frei wählen, welche Anlageform für Sie die sinnvollste darstellt. Folgende Varianten gibt es:

  • Riestern über klassische Rentenversicherung
  • Riestern über fondsgebundene Rentenversicherung
  • Riestern über Fondssparplan
  • Riestern über Banksparplan
  • Riestern über Bausparvertrag

Maklerwissen: Wussten Sie, dass Sie alle Formen auch für die eigenen vier Wände verwenden können und hierzu keinen „Wohnriester“ über einen Bausparvertrag benötigen? Wenn Sie mehr dazu wissen möchten, können Sie mich gerne ansprechen!

 

Basis-Rente (Rürup-Rente)

Die Basisrente, umgangssprachlich als Rürup-Rente bezeichnet, wurde als steuerlich begünstigte Form der privaten Altersvorsorge eingeführt, um gerade Selbstständige und Unternehmer mehr zur privaten Altersvorsorge zu bewegen. Aber auch für Arbeitnehmer mit hohem, steuerpflichtigem Einkommen ist die Basis-Rente eine sinnvolle Variante der Rentenversicherung. Im Gegensatz zur Riester-Rente gibt es bei der Basis-Rente kein Kapitalwahlrecht. Somit wird das gebildete Kapital immer als monatliche Rente ausbezahlt.